06 Bijzondere werkzaamheden
 >  Arbeit in geschlossenen Räumen
Einführung

Auf den Baustellen und an anderen Arbeitsorten von Heijmans gibt es „geschlossene Räume“, die bei der Ausführung bestimmter Tätigkeiten betreten werden müssen.

Bevor ein geschlossener Raum betreten werden darf, müssen zunächst die Risiken beurteilt und geeignete Maßnahmen getroffen werden. Diese Toolbox befasst sich mit häufig vorkommenden Risiken und den dagegen zu treffenden Maßnahmen.

                                                              

Was ist ein geschlossener Raum?

Als geschlossener Raum gilt eine geschlossene oder nur teilweise offene Umgebung mit einem – möglicherweise verengten – Zugang. Da geschlossene Räume nicht für den Aufenthalt von Personen entworfen wurden, bieten sie oft nur geringe Bewegungsfreiheit; außerdem sind der Zugang und die Fluchtwege begrenzt. Möglicherweise befinden sich noch Rückstände von giftigen oder feuergefährlichen Substanzen darin, wodurch der Sauerstoffgehalt zu weit absinken kann.

Beispiele für geschlossene Räume:

Tanks; Kühltürme; Pufferfässer; Keller, Kabelräume und Kriechkeller; Kanalisationsrohre und Straßeneinläufe; Liftschächte; Doppelte Wände/Böden; ausgehobene Gruben/Gräben mit einer Tiefe über 1,80 m; Luftbehandlungsgeräte; Leitungstunnel; Dampfkessel; Wasserbecken; Sprinkler-/Regenwassergruben.


Achtung:

In einem Kriechkeller ist der Arbeitsplatz schwer zu betreten und schlecht zu belüften. Häufig ist es dort dunkel, es herrscht nur wenig Bewegungsfreiheit, und wenn ein Notfall eintritt, ist es oft nicht einfach, sich schnell in Sicherheit zu bringen.

Die erwünschten Mindestabmessungen eines Kriechkellers sind:

  • Einstiegsöffnung mindestens 62 x 100 cm
  • Mindesthöhe im Kriechkeller 80 cm
  • Freier Durchgang (unter Balken und Leitungen) 60 cm
  • Die Entfernung zwischen dem Kriechkeller selbst und der Einstiegsöffnung muss bei einer Höhe unter 80 cm mindestens 7,5 m und bei einer Höhe ab 80 cm mindestens 18 m betragen.

In einem solchen Kriechkeller darf höchstens anderthalb Stunden am Stück gearbeitet werden; danach muss eine Pause von 15 Minuten eingelegt werden.

Wenn der Kriechkeller kleiner ist, beträgt die zulässige Arbeitsdauer in diesem Raum 1 Stunde; anschließend müssen 15 Minuten Pause eingelegt werden.


                                                           

Allgemeine Anforderungen

Für alle, die einen geschlossenen Raum betreten oder darin arbeiten müssen, gilt, dass erst dann mit den Arbeiten begonnen werden kann, wenn:

  • eine Arbeitsfreigabe beantragt wurde, in der das Risiko und dessen Kontrolle Bestandteil einer Aufgaben-Risiko-Analyse sind;
  • die Arbeitsfreigabe mindestens die Risiken umfasst, die in der Risikoermittlung und -bewertung benannt wurden, ergänzt durch die arbeitsplatzspezifischen Risiken;
  • die Art und Weise, in der die Arbeiten ausgeführt werden müssen, vor Arbeitsbeginn mit dem Sicherheitskoordinator des Projekts besprochen wurde, wobei die Situation vor Ort vorzugsweise gemeinsam beurteilt werden sollte;
  • eine Last-Minute-Risikoanalyse (LMRA) durchgeführt wurde;
  • für die Beaufsichtigung der Arbeiten eine Außenwache angefordert wurde.

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Außenwache und Sachverständiger für Gasmessungen

Die Außenwache:

  • ist für die Kommunikation und die Registrierung der Personen im geschlossenen Raum verantwortlich und ist jederzeit anwesend, wenn Arbeiten innerhalb des Raums durchgeführt werden müssen;
  • ist mit den Risiken, dem Inhalt der Arbeitsfreigabe und der Aufgaben-Risiko-Analyse und den Kontrollmaßnahmen vertraut;
  • ist in der Lage, sofort Hilfe zu rufen, ohne dass die Einstiegsöffnung dafür verlassen werden muss;
  • kann Notfallmaßnahmen treffen, ohne den geschlossenen Raum zu betreten, bis die Hilfe vor Ort eintrifft.

Eine Außenwache darf NIEMALS:

– Mitarbeiten, da dies seine Aufmerksamkeit als Außenwache beeinträchtigen kann;

– die Einstiegsöffnung aus dem Blick verlieren, solange sich noch Personen im geschlossenen Raum befinden oder solange der geschlossene Raum nicht in sicherem Zustand hinterlassen wurde.


Der Sachverständige für Gasmessungen:

Gasmessungen dürfen nur von qualifizierten Sachverständigen durchgeführt werden. Der oder die Sachverständige verfügt über die richtige Qualifikation und ist im Besitz eines gültigen Gasmesszertifikats.


                                                                

Risiken > Was kann passieren?

In geschlossenen Räumen kann eine gefährliche Atmosphäre herrschen oder im Zuge von Arbeiten entstehen. Zu den Gefahren, die dabei auftreten können, gehören Erstickung, Betäubung, Vergiftung und die Brand- und Explosionsgefahr.

  1. Erstickung: ist die Beeinträchtigung der Atmungsfunktion des Körpers. Personen in geschlossenen Räumen können unter anderem ersticken, weil inerte Gase den Sauerstoff verdrängen.
  2. Betäubung: ist der Verlust oder die Beeinträchtigung des Bewusstseins durch den Kontakt mit einem bestimmten Stoff.
  3. Vergiftung: eine Vergiftung, auch Intoxikation genannt, ist die Aufnahme einer bestimmten Menge eines Stoffs, wodurch der Körper geschädigt wird.
  4. Brand: ist eine unerwünschte Verbrennung mit Feuer, das sich ungehindert ausbreiten und Schäden/und oder Gefahren verursacht.
  5. Explosion: ist eine plötzliche Vergrößerung des Volumens einer bestimmten Materie unter gewaltsamer Freisetzung von Energie, die in der Regel mit der Entstehung hoher Temperaturen und der Freisetzung von Gasen einhergeht.
                                                                                         
Maßnahmen > bei Arbeiten in einem geschlossenen Raum

Bevor ein geschlossener Raum betreten werden darf, müssen verschiedene Maßnahmen getroffen werden, darunter:

  • Die Zugänge zu diesem Raum müssen mit einem Verbotsschild versehen sein, unter dem klar sichtbar der Text „Gefahr! Geschlossener Raum / Zugang für Unbefugte verboten“ angebracht ist;
  • Abkopplung oder Verschluss von Leitungen, möglichst nahe am geschlossenen Raum, um zu verhindern, dass Gase oder Flüssigkeiten in den geschlossenen Raum gelangen können (Arbeitsanweisung Lock-out, Tag-out, Try-out);
  • Durchführung von Gas-/Sauerstoffmessungen durch einen Sachverständigen für Gasmessungen;
  • Bewegliche Teile in einem geschlossenen Raum müssen außer Betrieb genommen werden, wobei sie so zu sichern sind, dass sie nicht auf einfache Weise wieder in Betrieb gesetzt werden können;
  • In geschlossenen Räumen muss mit sicherer Spannung gearbeitet werden (50 V Wechselstrom oder 120 Volt Gleichstrom).
                           
                                                  
                                Abb.: Freigabe der Messung durch einen Sachverständigen für Gasmessungen

Für die Dauer der Arbeit in einem geschlossenen Raum müssen die folgenden Maßnahmen getroffen werden:

Absperrung des Bereichs, um Personen fernzuhalten, die an/in dem geschlossenen Raum keine Aufgabe zu erfüllen haben;

  • auf Zugangs- und Fluchtwegen darf kein Material gelagert werden, damit sie im Falle einer Notsituation frei sind;
  • es ist ein persönliches Gasmessgerät zu verwenden;
  • Wenn nicht sichergestellt werden kann, dass der geschlossene Raum während der gesamten Dauer der Arbeiten für Personen sicher ist, müssen während der Arbeiten häufig oder sogar kontinuierlich Messungen durchgeführt werden;
  • es sind geeignete Feuerlöschmittel bereitzuhalten;
  • Gasflaschen (z. B. Sauerstoffflaschen) dürfen niemals in einem geschlossenen Raum gelagert werden. Bei einer Unterbrechung der Arbeiten müssen sowohl Brenner als auch Flaschen abgesperrt und aus dem geschlossenen Raum entfernt werden.
                                                     ​​​​​​​                                                      
                                              Abb.: Ein Multigasmessgerät für die kontinuierliche Gasmessung
Diskussion > Sprechen Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen darüber!

Diskutieren Sie über folgende Aussagen:

  1. Warum ist es unbedingt notwendig, beim Betreten eines geschlossenen Raums und bei der Arbeit darin mit der gebotenen Sorgfalt vorzugehen?
  2. Sind mir alle Risiken bekannt, die in dem geschlossenen Raum, in dem ich arbeiten muss, auftreten können, und habe ich alle notwendigen Maßnahmen getroffen?
Tipps > Weitere Informationen

Schulung Heijmans Academie Gasmessungen bei Arbeiten in einem geschlossenen Raum

Volandis-Gutachten zur Arbeit in geschlossenen Räumen

Abomafoon 6.01 Arbeit in geschlossenen Räumen

Unterweisungsvideo zur Arbeitsweise Micro RAE (persönliches Gasmessgerät)


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